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Warum gibt es eine Gleichstellungsbeauftragte der Philosophischen Fakultät und was sind ihre Aufgaben?

Um den Frauenförderplan der Universität Freiburg umzusetzen, wählt der Fakultätsrat alle zwei Jahre eine Gleichstellungsbeaufragte. Ziel des Frauenförderplans ist es, den Frauenanteil bei wissenschaftlichen Stellen zu erhöhen und Benachteiligungen von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen aufgrund ihres Geschlechts zu beseitigen.

Die Gleichstellungsbeauftragte übernimmt in diesem Prozess die Funktion der Vermittlerin zwischen den Wissenschaftlerinnen und den Entscheidungsgremien der Universität. Meist hat sie beratende Funktion, in Berufungskommissionen besitzt sie ein Stimmrecht.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, insgesamt eine Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Probleme zu bewirken. Darüber hinaus steht sie in persönlichen Problemfällen den betroffenen Frauen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Den Gleichstellungsplan der Philosophischen Fakultät finden Sie hier.

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